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   OLG Bamberg, 08.12.1993 - SA 13/93   

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https://dejure.org/1993,8124
OLG Bamberg, 08.12.1993 - SA 13/93 (https://dejure.org/1993,8124)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.12.1993 - SA 13/93 (https://dejure.org/1993,8124)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - SA 13/93 (https://dejure.org/1993,8124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen für das Gericht ; Pflicht zur Mitteilung des Hinweises des Kammervorsitzenden und des Verweisungsantrages der gegnerischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Forchheim - 1 C 753/93
  • OLG Bamberg, 08.12.1993 - SA 13/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 762
  • FamRZ 1994, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 22/92

    Bindungswirkung eines fehlerhaften, auf einem Rechtsirrtum beruhenden

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  • RG, 03.02.1932 - IX B 5/32

    Findet die Vorschrift der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 über die

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  • RG, 04.02.1932 - VI 337/31

    1. Bedarf es bei der Restitutionsklage des Antritts und der Erhebung des

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  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Weil der reine Wortlaut und dessen bisherige Interpretation, wonach Anhängigkeit mit Eingang einer Antragsschrift bei Gericht (BGH NJW 1987, 3263, 3265, OLG Bamberg, FamRZ 1994, 519, 520; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Auflage, § 261 , Rn 1) oder mit Aufnahme eines Antrags zu Protokoll des Gerichts (§ 117 Abs. 1 ZPO ; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272 ) eintritt, bei der Gebührenfestsetzung zu unbilligen Ergebnissen führen kann, haben Rechtsprechung und Schrifttum die Anhängigkeit i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auf der Grundlage des eingangs dargestellten Gesetzeszweckes - teilweise unterschiedlich - neu definiert.
  • OLG Bamberg, 08.12.1993 - SA 12/93

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Amtsgerichts; Voraussetzungen für eine

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